Testo completo
Arbeitsgericht Bielefeld — 1 Ca 2208/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 1 Ca 2208/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0304.1CA2208.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 28 b Abs. 1 IfSG
Leitsätze
Außerordentliche Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfpasses. Die Absicht, die Nachweispflicht des § 28 b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen
(so auch Arbeitsgericht Düsseldorf vom 18.02.2022 – 11 Ca 5388/21 sowie Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 29.03.2022 – 2 Ca 2298/21)
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Verhalten erstreckt.
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2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
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4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.179,64 € festgesetzt.