Testo completo
Arbeitsgericht Bielefeld — 1 Ca 2311/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 1 Ca 2311/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0324.1CA2311.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG sowie § 28 b Abs. 1 IfSG
Leitsätze
Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, bei dem ein negatives Testergebnis bescheinigt wird, obwohl der Aussteller des Testergebnisses die Durchführung des Corona-Schnelltests nicht beaufsichtig hat (vgl. dazu auch Arbeitsgericht Hamburg vom 31.03.2022 – 4 Ca 323/21).
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung vom 15.12.2021 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet hat.
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2. Die beklagte Stadt wird verpflichtet, den Kläger arbeitsvertragsgemäß für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses als Mitarbeiter auf dem städt. Bauhof weiter zu beschäftigen.
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3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Stadt.
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5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.276,00 € festgesetzt.