Testo completo
Arbeitsgericht Bonn — 4 Ca 722/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-09-13
Aktenzeichen: 4 Ca 722/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2023:0913.4CA722.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
- a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.112 € brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 15.02.2023 zu zahlen.
b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.344 € brutto zuzüglich Zinseni.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 15.03.2023 zu zahlen.
c) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.024 € brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 576 € ab 15.03.2023, aus weiteren 2.208 € ab 15.04.2023, aus weiteren 1.920 € ab 15.05.2023, aus weiteren 2.208 € ab 15.06.2023 und aus weiteren 2.112 € ab 15.07.2023, abzüglich von der Bundesagentur für Arbeit am 31.08.2023 gezahlter 3.773,44 € netto zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 176,40 € netto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 15.02.2023 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 960 € brutto als Urlaubsabgeltung zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigungen vom 24.05.2023 nicht fristlos, sondern fristgerecht zum 30.06.2023 beendet worden ist.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 % auf der Basis eines Kostenstreitwerts in Höhe von 14.016,40 €.
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Der Streitwert wird auf 10.242,96 € festgesetzt.