Testo completo
Arbeitsgericht Bocholt — 3 Ca 327/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-10-05
Aktenzeichen: 3 Ca 327/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2023:1005.3CA327.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 41 SGB VI; § 14 IV TzBfG, §§ 611a, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht endet, wenn der Kläger einen Rentenbescheid über vorzeitiges Altersruhegeld bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält oder eine entsprechende Leistung bezieht.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits zu 55 %, die Beklagte zu 45 %.
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Der Streitwert wird auf 53.025,44 € festgesetzt.