Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-11, 10 Ca 6310/10

10 Ca 6310/10Tribunale del lavoro11 mar 2011

Regest

Verleiht ein Unternehmen in erheblichem Umfang Leiharbeitskräfte an ein - zum selben Konzern gehöriges - Reinigungsunternehmen und schließt der Verleiher mit den ehemaligen Auftraggebern des Entleihers in der Folgezeit selbst Reinigungsverträge, die u.a. unter Einsatz der ehemaligen Leiharbeitskräfte erfüllt werden, so ist die beim Entleiher erworbene Sachkunde der ehemaligen Leiharbeitnehmer im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, die für die Feststellung eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB vorzunehmen ist.

Testo completo

Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 6310/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: 10 Ca 6310/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0311.10CA6310.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 KSchG

Leitsätze

Verleiht ein Unternehmen in erheblichem Umfang Leiharbeitskräfte an ein - zum selben Konzern gehöriges - Reinigungsunternehmen und schließt der Verleiher mit den ehemaligen Auftraggebern des Entleihers in der Folgezeit selbst Reinigungsverträge, die u.a. unter Einsatz der ehemaligen Leiharbeitskräfte erfüllt werden, so ist die beim Entleiher erworbene Sachkunde der ehemaligen Leiharbeitnehmer im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, die für die Feststellung eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB vorzunehmen ist.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 23.9.2010 nicht aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, die Klägerin am Flughafen E. zu den mit der Beklagten zu 1) vereinbarten Bedingungen weiterzubeschäftigen.

3.Die Beklagten zu 1) und 2) haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 50% zu tragen.

4.Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.200,00 Euro.

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