Testo completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 3409/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 8 Ca 3409/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:1204.8CA3409.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zum immateriellen Schadensersatz nach § 82 DSGVO im Anschluss an die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 07.03.2024 – 11 Sa 808/23
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger immateriellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 Euro nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.07.2024 zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
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- Streitwert: 3.000,00 Euro.
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- Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist(§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen