Testo completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 5709/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-02-06
Aktenzeichen: 9 Ca 5709/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2025:0206.9CA5709.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
§ 12 Ziffer 6 Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom 01.02.2018 ist dahin auszulegen, dass für die Bemessung des Urlaubsgeldes solche Ruhenstatbestände relevant sind, die sich im Bezugszeitraum Juli des Vorjahres bis 30.06. des laufenden Jahres ereignet haben (Abweichung von BAG 15.04.2003 – 9 AZR 137/02 –).
Tenor
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 87,50 €.
3. Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.