2 Ca 5482/05•Arbeitsgericht Dortmund, 2006-10-24, 2 Ca 5482/05
Arbeitsgericht Dortmund, 2006-10-24, 2 Ca 5482/05
2 Ca 5482/05Tribunale del lavoro24 ott 2006
Testo completo
Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 5482/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-24
Aktenzeichen: 2 Ca 5482/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2006:1024.2CA5482.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: Betriebsübergang, § 613 a BGB
Tenor
Anerkenntnisteil- und Schlussurteil
f ü r Recht erkannt :
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Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis bis zum 21.09.2005 ordentlich abzurechnen.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 08.11.2001 mit der Fa. S2xxxxx L1xxx GmbH & Co. F1xxxxxxxxxxxxxxxxxx KG und dem derzeitigen Gehalt von 4.269,30 EUR brutto zu beschäftigen.
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Beklagten zu 2) vom 04.01.2006 aufgelöst worden ist.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung in dem Arbeitsverhältnis erstreckt.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Kläger für den Zeitraum 22.09. - 31.12.2005 ordentlich abzurechnen sowie den Rentenversicherungsnachweis 2005 an den Kläger heraus zu geben.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60,52 % und die Beklagte zu 2) zu 39,48 %.
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Streitwert: 24.231,15 EUR
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