Arbeitsgericht Dortmund, 2015-09-08, 7 Ca 1224/15

7 Ca 1224/15Tribunale del lavoro8 set 2015

Testo completo

Arbeitsgericht Dortmund — 7 Ca 1224/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-08

Aktenzeichen: 7 Ca 1224/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2015:0908.7CA1224.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten vom 23. Februar 2015 unwirksam ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 26.03.2015 und 22.04.2015 aus der Personalakte zu entfernen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die ausstehende Vergütung für die Monate April bis August 2015 in Höhe von 20.825,00 € brutto abzüglich eines auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Anspruchs für den Leistungszeitraum vom 21.04.2015 bis zum 31.08.2015 in Höhe von 6.133,76 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    1. Die Widerklage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
    1. Der Streitwert wird auf 30.382,40 € festgesetzt.

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