Arbeitsgericht Dortmund, 2016-06-29, 10 Ca 1340/16

10 Ca 1340/16Tribunale del lavoro29 giu 2016

Testo completo

Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 1340/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-29

Aktenzeichen: 10 Ca 1340/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0629.10CA1340.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin nach der Lohn-gruppe III/1 (85,42% Verhältnis zum Ecklohn) des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für Großbäckereien und Betriebe, die Brot und Backwaren vertreiben, vom 13.06.2014, abgeschlossen zwischen dem Verband Deutscher Großbäckereien e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zu vergüten.

Die Beklagte wird verurteilen, an die Klägerin 1436,37 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.6.16 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Beklagte hat 35% und die Klägerin 65% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Der Streitwert wird auf 18.415,30 € festgesetzt

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