2 BV 127/07•Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
Arbeitsgericht Duisburg, 2008-02-07, 2 BV 127/07
2 BV 127/07Tribunale del lavoro7 feb 2008
Regest
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Testo completo
Arbeitsgericht Duisburg — 2 BV 127/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 2 BV 127/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2008:0207.2BV127.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 7 Abs. 2 Satz 2 WO
Leitsätze
Der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl verstößt gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschläge nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO, wenn er die Prüfung eines Wahlvorschlages, der zwei Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht, im Hinblick auf deren geschätzte Dauer gar nicht erst vor Ablauf der Frist beginnt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Tenor
Die Betriebsratswahl vom 14.11.2007 wird für unwirksam erklärt.
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