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Arbeitsgericht Duisburg — 4 Ca 838/21 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 4 Ca 838/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2021:1215.4CA838.21.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch durch die Kündigung der beklagten Partei vom 07.09.2021 nicht beendet worden ist.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Abteilungsleiterin Rechnungswesen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsanträge weiter zu beschäftigen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 7/8 und die Klägerin zu 1/8.
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- Streitwert: 31.362,00 €.