Testo completo
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 563/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 2 Ca 563/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2022:0727.2CA563.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 14 Absatz 1 Nr. 4 TzBfG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsver hältnis nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung vom 12.05.2021 am 30.06.2022 beendet worden ist, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 39.249,00 € festgesetzt.