Arbeitsgericht Herne, 2016-03-01, 3 Ca 964/15

3 Ca 964/15Tribunale del lavoro1 mar 2016

Testo completo

Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 964/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-01

Aktenzeichen: 3 Ca 964/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2016:0301.3CA964.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 14 TV-BfA

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach der Tätigkeitsebene III zuzüglich der Funktionszulage 1 sowie des Garantiebetrages gemäß § 19 Abs. 7 des TV-BA ab dem 01.01.2014 zu zahlen und hierbei die sich ergebenden Bruttodifferenzbeträge zur gezahlten Vergütung ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt, jedoch frühestens ab dem 16.04.2015 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 18.000,00 € festgesetzt.

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