Testo completo
Arbeitsgericht Herne — 3 Ca 1154/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 3 Ca 1154/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2024:0528.3CA1154.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 164 IV S. 1 Nr. 1 SGB IX
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als stellvertretende Stationsleitung unter Zugrundelegung der Tarifgruppe 9b des BAT-KF mit der Maßgabe zu beschäftigen, dass von der Klägerin keine Nachtschichten zu leisten sind, keine Pflege der Patienten (waschen, Transfer Bett/Stuhl, umlagern) vorzunehmen und keine Mobilisation der Patienten vorzunehmen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 7.284,68 € festgesetzt.