Testo completo
Arbeitsgericht Köln — 6 Ca 1356/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 6 Ca 1356/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0908.6CA1356.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 831,80 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 415,90 seit dem 01.11.2019 und aus jeweils 41,59 € seit dem 01.12.2019, 01.01.2020, 01.02.2020, 01.03.2020, 01.04.2020, 01.05.2020, 01.06.2020, 01.07.2020, 01.08.2020 und 01.09.2020 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Vergütungstabelle 1 Anlage 1 Lufthansa VTV Nr. 39 eine monatliche grundvergütungsgleiche Opt-Out-Zulage gem. des derzeit geltenden § 2 Abs. 1 des … auf Grundlage der Berechnung monatliche Grundvergütung x 1,163 x 0,09717 x 0,153 zu zahlen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.746,78 € festgesetzt.
Gebührenstreitwert: 1.497,24