Testo completo
Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 6855/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 18 Ca 6855/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0825.18CA6855.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 12 Abs. 2 TzBfG; § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
Leitsätze
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Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen Abrufarbeitsabrede
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Die formularvertragliche Vereinbarung einer über die Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG hinausgehenden Flexibilisierungsspanne führt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rechtsunwirksamkeit (nur) der Abrede über das Recht zur einseitigen Festlegung der Dauer der monatlichen Arbeitszeit.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die vom Kläger zu erbringende monatliche Arbeitszeit 140 Stunden beträgt.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24% und die Beklagte zu 76%.
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Der Streitwert beträgt 23.172,48 EUR.
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Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.