Testo completo
Arbeitsgericht Köln — 8 Ca 1779/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 8 Ca 1779/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0721.8CA1779.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Leitsätze
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Aus § 20a Abs. 1 IfSG ergibt sich auch ohne behördliche Entscheidung des Gesundheitsamts ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte.
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Jedenfalls ist ein arbeitgeberseitiges Hygienekonzept, nach dem 15.03.2022 in Anbetracht der gesetzlichen Wertung des § 20a IfSG keine nicht immunisierten Mitarbeiter mehr in einer Pflegeeinrichtung zu beschäftigen, im Rahmen der Interessenabwägung nicht zu beanstanden.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.184.- Euro.
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Die Berufung wird auch gesondert zugelassen.