Testo completo
Arbeitsgericht Köln — 10 Ca 1441/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-05
Aktenzeichen: 10 Ca 1441/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2024:0305.10CA1441.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 888 ZPO
Leitsätze
a) Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG, Beschluss vom 05.02.2020, 10 AZB 31/19)
b) Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz „zu einer bestimmten Vergütung“ ist unzulässig.
Tenor
Der Zwangsvollstreckungsantrag des Gläubigers vom 16.02.2024 wird zurückgewiesen.