Testo completo
Arbeitsgericht Krefeld — 3 Ca 605/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 3 Ca 605/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:0506.3CA605.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 611a Abs. 1 BGB, § 106 S. 1 GewO; § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG; § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG
Leitsätze
Ein Geschäftsführer ist Arbeitnehmer, wenn er auf der Grundlage eines als Arbeitsvertrag formulierten Vertrags tätig wird, auch wenn der Vertrag typische Regelungen für einen Geschäftsführerdienstvertrag enthält und die tatsächliche Vertragsdurchführung nicht weisungsgebunden erfolgt; der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet ist im Regelfall nicht einschlägig.
Tenor
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird
für zulässig erklärt.