Testo completo
Arbeitsgericht Krefeld — 3 Ca 1245/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 3 Ca 1245/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:1118.3CA1245.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Normen: § 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 6 Abs. 5 ArbZG; Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsätze
Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige, ausnahmsweise anfallende Nachtarbeit einen höheren Nachtarbeitszuschlag vorsehen als für regelmäßige Nachtschichtarbeit zur Auslastung der Produktionsmaschinen, können mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein.
Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
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2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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3. Der Streitwert beträgt 701,51 Euro.
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4. Die Berufung wird zugelassen.