Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2013-11-27, 2 Ca 2787/13

2 Ca 2787/13Tribunale del lavoro27 nov 2013

Regest

Eine Lehrkraft besitzt keine Anspruch auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L, wenn sie die für die Eingruppierung maßgeblichen Voraussetzungen nach dem Erfüllererlass bzw. dem Nichterfüllererlass für Muttersprachlichen Unterricht nicht erfüllt.

Testo completo

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 2 Ca 2787/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: 2 Ca 2787/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2013:1127.2CA2787.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: TVL; 11

Leitsätze

Eine Lehrkraft besitzt keine Anspruch auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L, wenn sie die für die Eingruppierung maßgeblichen Voraussetzungen nach dem Erfüllererlass bzw. dem Nichterfüllererlass für Muttersprachlichen Unterricht nicht erfüllt.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  • 3. Streitwert: 3.600,00 Euro.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.