Testo completo
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 2526/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 1 Ca 2526/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2020:0121.1CA2526.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Art. 3 I GG
Leitsätze
Es stellt keine gleichsheitswidrige Schlechterstellung dar, wenn Arbeitnehmer, die in Nachtschicht arbeiten, rund 11 % weniger Zulagen erhalten als Arbeitnehmer, die ohne Schichtarbeit in der Nacht arbeiten, wenn diese unterschiedliche Behandlung auf tarifvertraglichen Regelungen beruht.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Streitwert wird auf 1.287,89 € festgesetzt.
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Die Berufung wird zugelassen.