Arbeitsgericht Solingen, 2014-07-29, 1 Ca 311/14

1 Ca 311/14Tribunale del lavoro29 lug 2014

Regest

Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

Testo completo

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 311/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-29

Aktenzeichen: 1 Ca 311/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2014:0729.1CA311.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 307 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB

Leitsätze

Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt für künftige Leistungen oder Zuwendungen benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam gemäß §§ 306 Abs. 1, 307 BGB (entgegen BAG 20.1.2010 - 10 AZR 914/08; Bedenken aber bereits BAG 14.9.2011 - 10 AZR 526/10).

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.062,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 01.12.2013 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger während des Bestands des Arbeitsverhältnisses ein Weihnachtsgeld in Höhe von 95 % eines Brutto-Monatsbasisentgelts jeweils kalenderjährlich zum 30.11. zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Der Streitwert beträgt 6.188,07 €.

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