3 Ga 20/15•Arbeitsgericht Solingen, 2016-01-05, 3 Ga 20/15
Arbeitsgericht Solingen, 2016-01-05, 3 Ga 20/15
3 Ga 20/15Tribunale del lavoro5 gen 2016
Regest
1. Der zutrefefnde Antrag zur Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bestimmt sich nach dem Rechtsschutzziel. Lehnt die Arbeitgeberin eine Teilzeitbeschäftigung ab und bietet weiterhin eine Vollzeitbeschäftigung an, dann geht es dem Verfügungskläger um die Gestattung, der Arbeit in einem bestimmten Umfang fernbleiben zu dürfen. 2. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht in jedem Fall das Bestehen eines Verfügungsanspruchs erforderlich. Gemäß § 940 ZPO geht es um die Regelung eines Rechtsverhältnisses. Aus diesem müssen noch keine Ansprüche abschließend entstanden sein.
Testo completo
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ga 20/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-05
Aktenzeichen: 3 Ga 20/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2016:0105.3GA20.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 940 ZPO, § 894 ZPO, § 15 BEEG
Leitsätze
- Der zutrefefnde Antrag zur Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bestimmt sich nach dem Rechtsschutzziel. Lehnt die Arbeitgeberin eine Teilzeitbeschäftigung ab und bietet weiterhin eine Vollzeitbeschäftigung an, dann geht es dem Verfügungskläger um die Gestattung, der Arbeit in einem bestimmten Umfang fernbleiben zu dürfen.
- Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht in jedem Fall das Bestehen eines Verfügungsanspruchs erforderlich. Gemäß § 940 ZPO geht es um die Regelung eines Rechtsverhältnisses. Aus diesem müssen noch keine Ansprüche abschließend entstanden sein.
Tenor
1.Der Antrag wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.
3.Der Streitwert beträgt 5.445,31 €.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.