Testo completo
Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 1048/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 1 Ca 1048/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0513.1CA1048.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: BGB § 626; SGB IV § 76; SGB IV § 69
Leitsätze
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Niederschlagung durch die Krankenkasse einzuziehender Zuzahlungen aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 09.09.2019 nicht aufgelöst wird.
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 20.09.2019 aufgelöst werden wird.
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- Die Beklagte wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Bereichsleiterin weiter zu beschäftigen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert beträgt 83.158,73 €.
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- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen