Anwaltsgerichtshof NRW, 2010-09-10, 1 AGH 61/10

1 AGH 61/10Altro tribunale10 set 2010

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 61/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 1 AGH 61/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2010:0910.1AGH61.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.

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