Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-02-17, 1 AGH 43/11

1 AGH 43/11Altro tribunale17 feb 2012

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 43/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-17

Aktenzeichen: 1 AGH 43/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0217.1AGH43.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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