Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-05-19, 1 AGH 74/16

1 AGH 74/16Altro tribunale19 mag 2017

Regest

Ein im Bereich der Schadensregulierung in Angelegenheiten der Bauhaftpflicht, der allgemeinen Haftpflicht sowie der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bei einer Versicherung tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 74/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-19

Aktenzeichen: 1 AGH 74/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0519.1AGH74.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Ein im Bereich der Schadensregulierung in Angelegenheiten der Bauhaftpflicht, der allgemeinen Haftpflicht sowie der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bei einer Versicherung tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

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