Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-11-24, 1 AGH 1/17

1 AGH 1/17Altro tribunale24 nov 2017

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 1/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-24

Aktenzeichen: 1 AGH 1/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1124.1AGH1.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

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