Testo completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 11/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-06-13
Aktenzeichen: 2 AGH 11/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0613.2AGH11.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
-
- Das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 06.09.2024 ist gegenstandslos, nachdem die Antragsgegnerin den ein Zwangsgeld androhenden Bescheid vom 12.06.2024 aufgehoben hat.
-
- Die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.
-
- Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.