Testo completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 38/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2026-01-09
Aktenzeichen: 1 AGH 38/25
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0109.1AGH38.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfale
Tenor
- Das durch Klagerücknahme erledigte Verfahren wird eingestellt.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
- Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
Gründe
G r ü n d e:
Nachdem die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, ist gemäß § 112c BRAO iVm. § 92 III VwGO das Verfahren durch unanfechtbaren Beschluss einzustellen.
Der Streitwert entspricht § 194 Abs. 2 BRAO. Nach § 112c Satz 2 BRAO iVm. § 152 I VwGO ist auch der Streitwertbeschluss nicht anfechtbar.