Testo completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/26 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2026-06-19
Aktenzeichen: 1 AGH 14/26
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0619.1AGH14.26.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
- Das Verfahren wird eingestellt.
- Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten.
- Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.
- Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.
Gründe
Gründe:
Nachdem der Kläger mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 18.06.2026 seine Klage zurückgenommen hat, war das Verfahren gemäß §§ 112 c BRAO, 92 Abs. 2 VwGO durch Beschluss einzustellen. Gemäß §§ 112 c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt gemäß § 194 i.V.m. § 52 GKG € 50.000 und entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des Senates in Zulassungssachen.
Hamm, den 19.06.2026