Testo completo
Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 1/23 10 EV 391/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-08-16
Aktenzeichen: 1 AnwG 1/23 10 EV 391/21
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2023:0816.1ANWG1.23.10EV391.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Der Angeschuldigte, Rechtsanwalt A., ist wegen der Nichtbeantwortung von Kammeranfragen eines Standesverstoßes schuldig.
Gegen ihn werden die Maßnahmen eines Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro (eintausendfünfhundert Euro) verhängt.
Der Angeschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens, § 197 Abs. 1 S. 1 BRAO.