Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW, 2014-03-28, 32 K 5683/13.S

32 K 5683/13.SAltro tribunale28 mar 2014

Testo completo

Berufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen NRW — 32 K 5683/13.S — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-28

Aktenzeichen: 32 K 5683/13.S

ECLI: ECLI:DE:BGANRW:2014:0328.32K5683.13S.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Kammer

Tenor

  • 1. Das berufsgerichtliche Verfahren wird gegen den Architekten X. X1. eröffnet.

Ihm wird zur Last gelegt, als Kammermitglied Berufspflichten verletzt zu haben,

a) indem er im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis 31. August 2012 Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 4.044,75 Euro (Angestellte X2. und U. ), ferner im Zeitraum vom 1. September 2012 bis 28. Februar 2013 Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 5.097,24 Euro (Angestellter X2. ) und im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 28. Februar 2013 Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 419,60 Euro (Angestellte H. ) der Einzugsstelle vorenthalten hat ‑ Verstoß gegen § 22 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11 BauKaG NRW -,

b) und indem er die berufsbezogene Anfrage der Architektenkammer vom 4. April 2013 nicht beantwortet hat – Verstoß gegen § 22 Abs. 1 BauKaG NRW i.V.m. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Architektenkammer vom 31. Oktober 2009 -.

  • 2. Wegen Verletzung beruflicher Pflichten wird dem Beschuldigten ein V e r w e i s erteilt und eine Geldbuße von 2.000,00 Euro auferlegt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 50,00 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.