Finanzgericht Düsseldorf, 2002-07-05, 4 V 7185/01 A(H)

4 V 7185/01 A(H)Tribunale fiscale5 lug 2002

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 7185/01 A(H) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-05

Aktenzeichen: 4 V 7185/01 A(H)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2002:0705.4V7185.01A.H.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Haftungsbescheide des Hauptzollamts A vom 17.10.2001 wird hinsichtlich der Säumniszuschläge ausgesetzt, soweit der Antragsteller für die im Dezember 2000 entstandene Einfuhrumsatzsteuer für mehr als 1.770 DM Säumniszuschläge, für die im Januar 2001 entstandene Einfuhrumsatzsteuer für mehr als 910 DM Säumniszuschläge, für die im Februar 2001 enstandene Einfuhrumsatzsteuer für mehr als 92 DM Säumniszuschläge und für die im März 2001 enstandene Einfuhrumsatzsteuer für mehr als 159 DM Säumniszuschläge in Anspruch genommen worden ist. Der weiter gehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 95% und der Antragsgegner zu 5%.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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