Finanzgericht Düsseldorf, 2003-08-08, 10 V 3341/03 A(E)

10 V 3341/03 A(E)Tribunale fiscale8 ago 2003

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 10 V 3341/03 A(E) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-08-08

Aktenzeichen: 10 V 3341/03 A(E)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0808.10V3341.03A.E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

  1. Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1991 bis 1995 vom 01.04.2003 wird hinsichtlich der festgesetzten Einkommensteuer, der Zinsen und Nebenabgaben bis einen Monat nach Erlass einer das beim Antragsgegner anhängige Rechtsbehelfsverfahren abschließenden Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

  2. Soweit die Bescheide bereits vollzogen worden sind, wird die Vollziehung aufgehoben.

  3. Die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung wird von einer bis zum 29.08.2003 zu erbringenden Sicherheitsleistung in Höhe von 12.865,00 EUR abhängig gemacht.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  5. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 41 v.H. und der Antragsgegner zu 59 v.H.

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