Finanzgericht Düsseldorf, 2003-10-23, 11 K 5301/01 BG

11 K 5301/01 BGTribunale fiscale23 ott 2003

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 5301/01 BG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-23

Aktenzeichen: 11 K 5301/01 BG

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:1023.11K5301.01BG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 09.03.2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 09.03.2001 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2001 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.