Finanzgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 4 K 5711/04 Z

4 K 5711/04 ZTribunale fiscale4 mag 2006

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5711/04 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 4 K 5711/04 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0504.4K5711.04Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorgelegt:

Ist ein Camcorder, der bei der Einfuhr nicht in der Lage ist, extern eingehende Videosignale aufzuzeichnen, in die Unterposition 8525 4099 KN einzureihen, wenn bei ihm der Videoanschluss nachträglich durch Verwenden einer bestimmten Software als Videoeingang eingerichtet werden kann, obwohl der Hersteller und der Verkäufer auf diese Möglichkeit weder hingewiesen haben noch sie unterstützen?

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