2 K 2541/15 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-08, 2 K 2541/15 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2016-06-08, 2 K 2541/15 AO
2 K 2541/15 AOTribunale fiscale8 giu 2016
Testo completo
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 2541/15 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-08
Aktenzeichen: 2 K 2541/15 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0608.2K2541.15AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 14.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.07.2015 wird der Beklagte verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung des Monats September 2012 für den Kläger dahin zu ändern, dass die Lohnsteuer auf 2.222,41 € und der Solidaritätszuschlag auf 122,23 € herabgesetzt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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