Finanzgericht Düsseldorf, 2016-07-21, 11 K 613/13 E

11 K 613/13 ETribunale fiscale21 lug 2016

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 613/13 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 11 K 613/13 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:0721.11K613.13E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2009 vom 02.02.2015 werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer

2003auf 8.281,56 €
2004auf 83,45 €
2005auf 21.282,84 €
2006auf 24.650,39 €
2007auf 21.426,28 €
2008auf 20.368,12 €
2009auf 18.625,53 €

festgesetzt werden.

Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 31.05.2012 und die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide für 2011 und 2012 ff. vom 21.05.2012 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.01.2013 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten trägt der Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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