Finanzgericht Düsseldorf, 2018-02-22, 9 K 3572/16 G,F

9 K 3572/16 G,FTribunale fiscale22 feb 2018

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 3572/16 G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-22

Aktenzeichen: 9 K 3572/16 G,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0222.9K3572.16G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid für 2010 vom 7.04.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.12.2016 wird in der Weise geändert, dass der Messbetrag auf 0 € festgesetzt wird, wobei als Gewerbeertrag der Organgesellschaften ein Betrag von +… € (statt bisher: …€) anzusetzen ist.

Der Bescheid auf den 31.12.2010 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vom 8.04.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.12.2016 wird in der Weise geändert, dass ein vortragsfähiger Gewerbeverlust von …€ festgestellt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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