Finanzgericht Köln, 2003-12-16, 9 K 458/00

9 K 458/00Tribunale fiscale16 dic 2003

Testo completo

Finanzgericht Köln — 9 K 458/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-16

Aktenzeichen: 9 K 458/00

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1216.9K458.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 28.07.1998 und die Einspruchsentscheidung vom 15.12.1999 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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