Finanzgericht Köln, 2007-04-19, 6 K 5714/02

6 K 5714/02Tribunale fiscale19 apr 2007

Testo completo

Finanzgericht Köln — 6 K 5714/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-19

Aktenzeichen: 6 K 5714/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0419.6K5714.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, die Feststellungsbescheide für 1993 vom 27.12.2000 und für 1994 vom 20.12.2000 zu ändern und quotenmäßig zu ver-teilende Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 47.324 DM für 1993 und 59.570 DM für 1994 anzusetzen.

Die bis zur mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten des Verfahrens tra-gen die Kläger zu 60% und der Beklagte zu 40%, die danach entstandenen Kosten trägt der Beklagte zu 100%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwen-den, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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