14 K 3766/05•Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 3766/05
Testo completo
Finanzgericht Köln — 14 K 3766/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 14 K 3766/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0121.14K3766.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 13.10.2003 und die Einspruchsentscheidung vom 23.08.2005 werden aufgehoben, soweit die Kindergeldfestsetzung für den Sohn N (geb. 20.06.1986) ab Juli 2004 abgelehnt worden ist. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Kindergeld für ihren Sohn N unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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