Finanzgericht Köln, 2013-08-28, 5 K 2072/11

5 K 2072/11Tribunale fiscale28 ago 2013

Testo completo

Finanzgericht Köln — 5 K 2072/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-28

Aktenzeichen: 5 K 2072/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0828.5K2072.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Änderungsbescheid zur Einkommensteuer 2002 vom 29.04.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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