Finanzgericht Münster, 2002-07-10, 8 K 7260/98 L

8 K 7260/98 LTribunale fiscale10 lug 2002

Testo completo

Finanzgericht Münster — 8 K 7260/98 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-10

Aktenzeichen: 8 K 7260/98 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0710.8K7260.98L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 7. August 1997 sowie der Ein-spruchsentscheidung vom 29.09.1998 wird die Festsetzung der Lohn-steuer im Nachforderungsbescheid insoweit aufgehoben, als für den Zeitraum 12/88 bis 11/1991 Nachforderungen zu Unrecht erhoben wur-den. Die geänderte Berechnung der Steuerbeträge nach Maßgabe dieses Urteils wird dem Finanzamt übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden bis zur Antragstellung in der mündli-chen Verhandlung der Klägerin zu 56 % und dem Beklagten zu 44 % auf-erlegt, die Kosten für die Zeit danach hat die Klägerin in vollem Umfang zu tragen.

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