Finanzgericht Münster, 2002-12-12, 14 K 3126/99 E

14 K 3126/99 ETribunale fiscale12 dic 2002

Testo completo

Finanzgericht Münster — 14 K 3126/99 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-12

Aktenzeichen: 14 K 3126/99 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:1212.14K3126.99E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1997 in der Fassung der Einspruchsent-scheidung vom 13.04.1999 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 62 % und der Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klä-ger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.