Finanzgericht Münster, 2004-09-22, 1 K 2027/03 EZ

1 K 2027/03 EZTribunale fiscale22 set 2004

Testo completo

Finanzgericht Münster — 1 K 2027/03 EZ — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-22

Aktenzeichen: 1 K 2027/03 EZ

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:0922.1K2027.03EZ.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Eigenheimzulage ab 2002 wird unter Änderung des Eigenheimzulagebescheid ab 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2003 auf jährlich 2.847 Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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