Finanzgericht Münster, 2007-09-20, 3 K 1279/05 E,Ki,L

3 K 1279/05 E,Ki,LTribunale fiscale20 set 2007

Testo completo

Finanzgericht Münster — 3 K 1279/05 E,Ki,L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: 3 K 1279/05 E,Ki,L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:0920.3K1279.05E.KI.L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Nachforderungsbescheid vom 23.02.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.02.2005 wird in der Weise geändert, dass bei Berechnung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags für die Betriebsveranstaltung am 21.09.2001 für 182 Teilnehmer ein Betrag von 263,78 DM pro Teilnehmer zugrunde gelegt wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten tragen die Klägerin 92 % und der Beklagte 8 %.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

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